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Tierärztlicher Bereitschaftsdienst Landkreis Spree-Neiße


Am 15.02.2020 ist ein neues Gesetz, welches die Vergütung im Notdienst betrifft, verabschiedet worden. Dieses ist verpflichtend für alle Tierärzte. Neu ist:

  1. Es wird grundsätzlich eine Notdienstgebühr von 50 Euro fällig. Weiterhin muss der Tierarzt mindestens den 2-fachen Satz (höchstens 4-fachen Satz) der Gebührenordnung berechnen.
  2. Der Notdienst beginnt 18:00 Uhr und endet am nächsten Morgen um 08:00 Uhr.
  3. Der gesamte Samstag gehört zum Notdienst.
  4. Die Kilometerpauschale im Notdienst beträgt 3,50 Euro pro Doppelkilometer