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Tierärztlicher Bereitschaftsdienst Landkreis Spree-Neiße


Am 15.02.2020 ist ein neues Gesetz, welches die Vergütung im Notdienst betrifft, verabschiedet worden. Dieses ist verpflichtend für alle Tierärzte. Neu ist:

  1. Es wird grundsätzlich eine Notdienstgebühr von 50 Euro fällig. Weiterhin muss der Tierarzt mindestens den 2-fachen Satz (höchstens 4-fachen Satz) der Gebührenordnung berechnen.
  2. Der Notdienst beginnt 18:00 Uhr und endet am nächsten Morgen um 08:00 Uhr.
  3. Der gesamte Samstag gehört zum Notdienst.
  4. Die Kilometerpauschale im Notdienst beträgt 3,50 Euro pro Doppelkilometer


 Achtung!! Ab dem 01.01.2024 gibt es für Brandenburg eine zentrale Notrufnummer für den Kleintiernotdienst

01805843736

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